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HÄUFIGE FRAGEN ZUM KAUF
Du kannst dein HAIBIKE ganz einfach bei uns registrieren. Klicke dazu einfach auf BIKE REGISTRIERN, wähle anschließend dein Land aus und gib deine Mail Adresse an.
Nach Bestätigung deiner Mail, hast du Zugang zu unserer BIKE GARAGE:
Indem du dort dein Rad per BIKE ID registrierst, können wir dir bei Fragen rund um dein Bike helfen und wissen bis zur letzten Schraube, was an deinem Bike genau verbaut ist. Außerdem kannst du dort deine Newsletter Einstellungen verwalten und Fragen in unserem Ticket System erstellen.
Nein, wie bei den Bikes erfolgt der Vertrieb von Ersatzteilen, Zubehör etc. über den Fachhandel.
Wir raten bei einem geplanten Online-Kauf darauf zu achten, dass der Händler die Erstmontage fachgerecht übernimmt und auch für Servicefragen eine nachhaltige Lösung bietet. Natürlich kann das Bike auch zu einem Händler in den Service gegeben werden, selbst wenn er nicht der Verkäufer ist.
Das HAIBIKE Händlernetz umfasst weltweit über 12.000 Händler. Um einen Händler in Deiner Nähe zu finden, nutze am besten unsere Händlersuche.
Ein privater Verkäufer kann die Haftung für Sachmängel grundsätzlich ausschließen, dies hängt vom jeweiligen Kaufvertrag ab. Wir empfehlen bei einem Privatkauf immer darauf zu achten, eine Originalrechnung des Neurades zu erhalten. Dabei sollte eine eindeutige Zuordnung der Rechnung zum Rad vorliegen (z.B. die Rahmennummer).
Ein gewerblicher Verkäufer haftet dagegen gegenüber Privatkunden über zwei Jahre. Er kann die Frist vertraglich auf ein Jahr begrenzen, kann seine Sachmangelhaftung jedoch nicht ganz ausschließen.
HÄUFIGE FRAGEN ZUM SERVICE
Grundsätzlich ist in einem Schadensfall Dein autorisierter Haibike-Fachhändler Dein zentraler Ansprechpartner. Er nimmt den Schaden auf und setzt sich mit uns in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Der Fachhändler übernimmt auch die weitere Koordination, wie die terminliche Abstimmung sowie die eigentliche Reparatur.
Für die reibungslose Abwicklung ist immer die Vorlage der vollständigen Kaufbelege und Fahrzeugpapiere nötig. Der Fachhändler wird sich dann, wenn nötig, für eine weitere Abwicklung mit uns in Verbindung setzen.
Beim Kauf Deines Haibikes hast du mit dem Fachhändler einen Vertrag geschlossen. Bei Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüchen sowie allen sonstigen Service-Fragen ist daher dieser Händler Dein erster Ansprechpartner.
Wenn du für die Einreichung eines Schadens an deinem Rad einen anderen Haibike Händler als den damaligen, verkaufenden Haibike Händler beauftragen solltest (z.B. durch Umzug), herrscht kein Unterschied zu der Handhabe als würde die Einreichung über den ursprünglich verkaufenden Händler getätigt werden.
Grundsätzlich muss man unterscheiden, ob Du Dein Haibike von privat oder von einem Händler gebraucht gekauft hast:
Kauf von Privat: Beim Privatverkauf kann die Haftung für Sachmängel grundsätzlich ausgeschlossen werden. Dies hängt vom Kaufvertrag ab. Bei einem Schadensfall stellt sich die Frage, ob das Bike noch innerhalb der Gewährleistungsfrist ist. Dazu ist eine Originalrechnung mit eindeutiger Zuordnung (z.B. Rahmennummer) unabdingbar. Wir empfehlen daher, bei einem Privatkauf immer darauf zu achten, eine Originalrechnung des Neurads zu erhalten.
Gewerblicher Verkäufer: Ein gewerblicher Verkäufer haftet dagegen gegenüber Privatkunden über zwei Jahre. Er kann die Frist vertraglich auf ein Jahr begrenzen, darf seine Sachmangelhaftung jedoch nicht ganz ausschließen.
Auch hier ist der Verk äufer Dein zentraler Ansprechpartner, der sich um die Bewertung und Abwicklung des Schadens kümmern wird. Setze Dich am besten so schnell wie möglich mit ihm in Verbindung.
Das komplette Rad hat eine gesetzliche Sachmängelhaftung von 2 Jahren, ausgenommen der Verschleißteile. Nähere Informationen bezüglich der Verschleißteile findest Du in der Bedienungsanleitung Deines Haibikes. Auf Rahmen erhält der Erstbesitzer bei ordentlich eingehaltenem Serviceintervall (Nachweis & Eintragung auf den letzten Seiten der Bedienungsanleitung) eine Herstellergarantie von 5 Jahren ab Kaufdatum.
Die Gewährleistung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftung des Verkäufers für Sachmängel innerhalb einer Zeit von 2 Jahren. Die Garantie hingegen ist eine vom Hersteller oder Verkäufer freiwillig und individuell gestaltete eingeräumte Leistung.